Rufnummer nach Kündigung mitnehmen

Möchten Sie Ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen, ist dazu zunächst die Kündigung Ihres bestehenden Vertrages notwendig. Dies sollte in der Regel spätestens 3 Monate vor Vertragsende erfolgen. Schicken Sie die Kündigung an Ihren bisherigen Provider (am besten als Einschreiben mit Rückschein). Bitte beachten Sie, dass Provider und Netzbetreiber nicht gleich sein müssen. Um sicher zu gehen, prüfen Sie einfach Ihre monatliche Rechnung: Dort finden Sie die Kontaktdaten Ihres Providers.

Sie können sich hier schnell und unkompliziert, eine Kündigung für Ihren Altanbieter erstellen lassen.

Gerne übernehmen wir diesen Service für Sie. Kommen Sie dazu einfach zu uns in den Shop.

So geht es nach Ihrer Kündigung weiter

Sobald Ihnen die Kündigungsbestätigung vorliegt, können Sie einen neuen Vertrag abschließen und dabei Ihre Rufnummer von einem anderen Anbieter mitnehmen (jedoch nicht später als einen Monat nach Vertragsende).

Nach Abschluss Ihre Vertrages, leiten wir Ihre Anfrage an Ihren neuen Netzbetreiber weiter. Dieser klärt mit Ihrem alten Provider die Übergabe der Rufnummer. Dies kann wenige Stunden bis einige Tage in Anspruch nehmen. Anschließend erhalten wir eine Rückmeldung, ob Ihr Vertrag angenommen wird.

Wird die Nummer von Ihrem bisherigen Provider nicht freigegeben, da Ihre Daten nicht übereinstimmen, werden Sie direkt von uns benachrichtigt. Ihr Auftrag muss dann korrigiert und erneut gestellt werden. Das kostet Zeit und kann gegebenenfalls dazu führen, dass Sie die Fristen überschreiten und Ihre Rufnummer nicht mehr mitnehmen können.

Die Umstellung auf Ihren neuen Anbieter erfolgt zumeist früh morgens am Portierungstag (dies ist in der Regel das Ablaufdatum Ihres bisherigen Vertrags). Dies passiert normalerweise innerhalb einiger Minuten, kann aber auch wenige Stunden dauern, währenddessen Sie nicht telefonieren können. Anschließend telefonieren Sie mit Ihrer alten Rufnummer in Ihrem neuen Tarif.

Eventuelle Kosten

Bei der Mitnahme der Rufnummer fallen in der Regel Wechselgebühren bei Ihrem alten Mobilfunkanbieter an (ca. 25 €). Diese werden über die Mobilfunkrechnung abgerechnet. Beim neuen Anbieter ist die Mitnahme kostenlos. Ein Widerruf ist nach erfolgreich durchgeführter Portierung nur direkt beim neuen Netzbetreiber möglich. Dieser kann die dadurch entstehenden Kosten (zum Teil mehrere 100 €) an Sie berechnen.